Ende 2012 hatte das Veterinäramt Recklinghausen einem Foxterrier-Züchter insgesamt 46 Hunde fortgenommen, im rechtlichen Sinne sichergestellt. Dies aufgrund tierschutzwidriger Haltungsbedingungen.
Die Tiere wurden im Tierheim Recklinghausen untergebracht, bisher sind dafür Kosten in Höhe von ca. 45.000,00 € entstanden.
Der Kreis Recklinghausen wollte die Tiere im Wege einer öffentlichen Versteigerung am 6.5.2013 "verwerten" (so heißt das nun mal im Amtsdeutsch), Rechtsgrundlage dafür ist die (insoweit bindende) Vorschrift des § 45 Abs. 3 des Polizeigesetzes NRW
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_tex ... n=N&menu=1
Dagegen richteten sich massive Proteste von Tierschützern im Netz
https://www.facebook.com/Tierheim.Moers?fref=ts (etwas runterscrollen)
und auch eine politische Initiative einer Fraktion des Recklinghausener Kreistages.
Jedenfalls sagte der Kreis die geplante Versteigerung ab.
http://www.kreis-re.de/dok/aktuelles/39 ... absage.pdf
Zwischenzeitlich hatte der Züchter/Eigentümer der Terrier vor dem Verwaltungsgericht geklagt und per Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz versucht, die Verwertung der Tiere zu verhindern.
Dies hat ihm die 16. Kammer des Verwaltungsgerichtes Gelsenkirchen mit erfrischender Klarheit um die Ohren gekloppt.
http://www.justiz.nrw.de/nrwe/ovgs/vg_g ... 30515.html
Jedenfalls kann das Tierheim Recklinghausen die Tiere nun an geeignete Interessenten vermitteln - somit kommen die Hunde nicht unter den Hammer, einige der Terrier befinden sich bereits auf der Seite des Tierheims.
http://www.tierheim-recklinghausen.de/t ... hunde.html
Und die flexiblen Jungs von der Kreisverwaltung Recklinghausen haben somit einen Weg gefunden, rechtssicher von dem Versteigerungsgebot des § 45 Abs. 3 PolG NW Abstand zu nehmen.
Geht doch .