ST. BLASIEN. Ihre beiden Hunde hatten einen Polizisten gebissen – nun musste sich eine 54-jährige Schweizerin wegen fahrlässiger Körperverletzung vor dem Amtsgericht St. Blasien verantworten. Der Direktor des Gerichts, Martin Hauser, verurteilte die Frau zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 130 Euro. Auch ihre 84-jährige Mutter wurde wegen fahrlässiger Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 10 Tagessätzen zu je 150 Euro verurteilt.
Die in der Nähe von Basel lebende 54-jährige ist Halterin eines Schäferhundes und eines Terriermischlings. In der Vergangenheit kam es mit dem Schäferhund immer wieder zu Problemen, zweimal hatte er bereits Kinder gebissen, darunter ein 21 Monate altes Mädchen. Die Schweizer Behörden ordneten daraufhin Erziehungs- und Verhaltenstraining an, eine Anordnung, der die Angeklagte nachkam. Den ebenfalls angeordneten Maulkorbzwang ignorierte sie dagegen zumindest in einem Fall, der Hund nutzte die Gelegenheit und biss eine Nachbarin. Die Behörden ordneten nunmehr die Einschläferung des Tieres an, woraufhin die Angeklagte im Jahr 2011 die Hunde dem Zugriff der Behörden entzog, indem sie sie in ihr Haus nach Häusern brachte, wo sie sich seither aufhalten. Es dauerte nicht lange, bis es zu einem weiteren Vorfall kam, der Schäferhund attackierte einen Nachbarn und zerriss dessen Hose...
Gesamter Artikel: Geldstrafe für Schweizerin, deren bissiger Hund Polizisten angriff