Geldstrafe für Schweizerin, deren bissiger Hund Polizisten angriff

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Geldstrafe für Schweizerin, deren bissiger Hund Polizisten angriff

Beitragvon Xafira » 11.02.2014, 23:38

ST. BLASIEN. Ihre beiden Hunde hatten einen Polizisten gebissen – nun musste sich eine 54-jährige Schweizerin wegen fahrlässiger Körperverletzung vor dem Amtsgericht St. Blasien verantworten. Der Direktor des Gerichts, Martin Hauser, verurteilte die Frau zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 130 Euro. Auch ihre 84-jährige Mutter wurde wegen fahrlässiger Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 10 Tagessätzen zu je 150 Euro verurteilt.

Die in der Nähe von Basel lebende 54-jährige ist Halterin eines Schäferhundes und eines Terriermischlings. In der Vergangenheit kam es mit dem Schäferhund immer wieder zu Problemen, zweimal hatte er bereits Kinder gebissen, darunter ein 21 Monate altes Mädchen. Die Schweizer Behörden ordneten daraufhin Erziehungs- und Verhaltenstraining an, eine Anordnung, der die Angeklagte nachkam. Den ebenfalls angeordneten Maulkorbzwang ignorierte sie dagegen zumindest in einem Fall, der Hund nutzte die Gelegenheit und biss eine Nachbarin. Die Behörden ordneten nunmehr die Einschläferung des Tieres an, woraufhin die Angeklagte im Jahr 2011 die Hunde dem Zugriff der Behörden entzog, indem sie sie in ihr Haus nach Häusern brachte, wo sie sich seither aufhalten. Es dauerte nicht lange, bis es zu einem weiteren Vorfall kam, der Schäferhund attackierte einen Nachbarn und zerriss dessen Hose...


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Re: Geldstrafe für Schweizerin, deren bissiger Hund Polizisten angriff

Beitragvon Dieter » 12.02.2014, 00:05

Unter Berücksichtigung der Vorgeschichte und der Verletzungen des Polizeibeamten ist sie noch gut weggekommen, denke ich.
Unsicherer Hund und überforderte/unbelehrbare Halterin - das Ergebnis verwundert nicht.
Viele Grüße
Dieter

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Re: Geldstrafe für Schweizerin, deren bissiger Hund Polizisten angriff

Beitragvon Xafira » 12.02.2014, 00:53

Ich glaube auch nicht, dass sie wirklich lernfähig ist...

Irgendwie sind das schon viel zu viele Unfälle, die ihre Hunde da verursacht haben. :?
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Re: Geldstrafe für Schweizerin, deren bissiger Hund Polizisten angriff

Beitragvon chino » 13.02.2014, 09:21

Gegen die Hundehalterin wurde wegen des Verbringens eines gefährlichen Hundes in das Bundesgebiet ein Strafbefehl über 30 Tagessätze zu je 130 Euro verurteilt, den sie akzeptierte. Gegen den Strafbefehl wegen fahrlässiger Körperverletzung über 40 Tagessätze zu je 130 Euro legte sie jedoch Einspruch ein. Man könne ihr keinen Fahrlässigkeitsvorwurf machen, denn sie habe ihre Mutter ausdrücklich angewiesen, die Tür nicht zu öffnen, argumentierte ihr Vereidiger. Auch die 84-Jährige hatte gegen den gegen sie erlassenen Strafbefehl über 30 Tagessätze zu je 160 Euro Einspruch eingelegt.

In seiner Urteilsbegründung erklärte Richter Hauser, angesichts des bekannten aggressiven Verhaltens des Hundes hätte die 84-Jährige sich vergewissern müssen, dass die Tür fest verschlossen ist. Eine Geldstrafe von 10 Tagessätzen zu je 150 Euro erachtete es als schuld- und tatangemessen.

Betreffend die 54-jährige erklärte Hauser, der Fahrlässigkeitsvorwurf beginne schon früher. Sie habe sich der Tötung des Hundes bewusst widersetzt und müsse daher sehr hohe Anforderungen an sich stellen lassen, dass nichts passiere. Es habe sich bei dem Vorfall zwar um das Zusammentreffen sehr unglücklicher Umstände gehandelt, was aber nicht aus der Welt sei. Hauser setzt die Geldstrafe betreffend die fahrlässige Körperverletzung auf 30 Tagessätze zu je 130 Euro fest und bildete mit der betreffend das Verbringen des Hundes in das Bundesgebiet rechtskräftigen Geldstrafe eine Gesamtstrafe von 40 Tagessätzen zu je 130 Euro.

Ich kann ja durchaus nachvollziehen, dass sie versucht hat, den Hund vor der angeordneten Einschläferung zu bewahren.
Aber dann muss ich eben, wenn ich schon in den Jahren davor immer wieder zu unvorsichtig war, spätestens ab diesem Zeitpunkt doppelt und dreifach absichern, dass nichts passieren kann. Dazu gehört halt auch, für die Zeit meiner Abwesenheit eine geeignete Aufsichtsperson einzuseetzen und nicht eine ziemlich betagte Dame, die zumindest dem Schäferhund körperlich nicht (mehr) gewachsen ist. Wenn ich niemandden zur Verfügung habe, müssen die Hunde zur Not in dieser Zeit in die Box oder kriegen einen MK drauf. Eine nur geschlossene und nicht versperrte Tür ist doch für einen Hund dieser Größe spätestens bei entsprechend hoher territorialer Aggression kein wirkliches Hindernis. :facepalm:

Interessant finde ich die Einschätzung des DHF:
Dieser erklärte, der Hund mache mit seiner Halterin das "Hermännle", er sei zwar der Rudelführer, aber dennoch unsicher. Nach Einschätzung des Beamten ist der Hund nur in Gegenwart seiner Bezugspersonen und in seinem Revier aggressiv.

Ein Wunder, dass der Richter nicht zusätzlich noch angeordnet hat, ihr die Hunde abzunehmen. :think1:
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