Hmh, der Artikel ist nicht aussagekräftig genug, um die Strafbarkeit beurteilen zu können.
Betrug im strafrechtlichen Sinne setzt die Erregung eines Irrtums (durch den Betrüger) voraus, der beim Geschädigten zu einer Vermögensverschiebung führt.
Wenn z.B. der TA gesagt hätte: "Ich schläfere den Hund nicht ein, ich operiere ihn auf meine Kosten und vermittle ihn dann weiter" - dann wäre kein Raum für irgendeine Strafbarkeit.
Wenn er aber den Eindruck erweckt, den Hund einschläfern zu wollen (die Halterin war bei der vorgesehenen Tötung ja nicht anwesend, was an sich schon m.E. eine Sauerei ist), kassiert das Honorar dafür, operiert den Hund und vermittelt ihn weiter, dann ist der Tatbestand des Betruges immerhin erfüllt, weil der Irrtum (der Hund lebt weiter) zu einer Vermögensverschiebung (Rechnung bezahlen) bei der Halterin führte.
Unterschlagung ist eher ein Auffangtatbestand. Unterschlagung begeht, wer sich oder einem Dritten (dem künftigen Halter des Hundes) eine fremde bewegliche Sache rechtswidrig zueignet. So ist etwa Unterschlagung - ohne jetzt in die Feinheiten des Strafrechts einzusteigen) ohne vorhergehenden Diebstahl schlecht denkbar.
Und so hat der TA eben auch diesen Tatbestand erfüllt, jedenfalls rein juristisch betrachtet.
Aber da abschliessend der Konflikt des TA gewürdigt wurde und eine Bereicherungsabsicht nicht zu unterstellen ist, wurde das Verfahren gegen Zahlung eines Geldbetrages (§ 153a StPO) eingestellt.
Tiere dürfen in der BRD nach den tierschutzrechtlichen Bestimmungen nur bei Vorliegen eines vernünftigen Grundes getötet werden, u.a. etwa bei Schmerzen und Leiden.
Es ist eine ethisch interessante Frage, inwieweit diese rechtlichen Vorgaben von der finanziellen Leistungsfähigkeit bzw. dem Leistungswillen des Halters abhängen bzw. die EIngriffsschwelle der Tötung danach bemessen wird.
Es wird wohl niemand seinen Hund wegen 37,20 € einschläfern lassen (von der Haltung des TA mal abgesehen), aber bei 2000,-- oder 10.000,-- € mag dies schon anders aussehen.
Ganz kurz nochmal zur Unterschlagung. Wesentliche Dinge dazu hat einer meiner Lieblings-Rechtsgelehrten, der große Jurist Anselm von Feuerbach (1775 - 1833) herausgearbeitet. Er war aber selbst zu seiner Zeit u.a. ob seines Frauenbildes umstritten, hat er doch postuliert, dass Frauen ein sowohl quantitativ kleineres als qualitativ schlechteres Gehirn als Männer hätten und allein deswegen nur für die berühmten 4 K (Kinder, Kirche, Küche, Knauze halten) zu gebrauchen wären. Erzähl sowas heute mal einer Femen-Aktivistin.
Sorry für OT, aber es musste aus mir raus
.