Dresden. Edith B. und Alexander G. ließen es am Mittwoch im Amtsgericht Dresden sehr locker angehen und gaben sich siegessicher. Dabei hatten sie dafür gar keinen Grund. Sie mussten sich wegen Misshandlung und Tötung eines Tieres verantworten und die Strafen dafür sind nicht ohne. Nach dem deutschen Tierschutzgesetz wird, wer einem Wirbeltier länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden zufügt, mit einer Geldstrafe oder mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bestraft.
Staatsanwalt Julian Lubini warf den Angeklagten vor, ihren Boxermischlingsrüden Odin vernachlässigt und nicht ausreichend mit Futter und Wasser versorgt zu haben, so dass der Hund an akuten Mangelerscheinungen qualvoll starb. Die Angeklagten wiesen den Vorwurf zurück. „Der Hund ist von seinem Vorbesitzer misshandelt worden. Beim Gassi gehen ist er dann einfach umgefallen. Bei uns hat er genügend zu fressen bekommen – jeden Tag fraß er zwei Schüsseln mit Futter“, erklärte Alexander G. bestimmt. Da fragt man sich allerdings, wie der Hund da verhungern und verdursten konnte.
Ein Mitarbeiter eines Unternehmens an der Gasanstaltstraße hatte am 6. Oktober 2013 den total abgemagerten Körper des Tieres entdeckt und das Veterinäramt informiert. Dem Hund waren die Beine und das Maul gefesselt worden, er konnte also weder weglaufen noch sich durch Winseln bemerkbar machen. Ob er noch lebte, als er dort abgelegt wurde, oder schon tot war, konnte nicht ermittelt werden. Eine Untersuchung ergab, dass die Muskulatur stark vermindert war und sich im Knochenmark kein Fettgewebe mehr befand. Odin wurde einfach nicht mehr gefüttert.
Odin, der Göttervater, war eine der wichtigste Gestalten des germanischen Götterhimmels und der nordischen Mythologie. Der Hund Odin hatte offenbar kein göttliches Leben, aber auf jeden Fall einen jämmerlichen und schmerzhaften Tod. Der Hund hatte einen Chip, über den der Besitzer ermittelt werden konnte. So wurden die Behörden auf Alexander G. aufmerksam. Der 32-Jährige hatte das Tier im Januar 2012 gekauft und kam mit ihm offenbar nicht zurecht. Es habe häufig Beschwerden der Hausbewohner gegeben, zudem habe der Hund auch schon andere Leute gebissen, erklärte eine Polizeibeamtin. Dem Halter war deshalb vom Amt angeboten worden, den Hund im Tierheim unterzubringen. Dieses Angebot nahm Alexander G. nicht wahr. Odin wurde einfach sich selbst überlassen.
„Ich habe mit dem Hund nichts zu tun. Es kann nicht sein, dass ich verurteilt werde“, erklärte Edith G. vor Gericht. Stimmt nicht, das machten ihr die Staatsanwaltschaft und auch Richter Thomas Hassel klar. „Sie wohnten mit dem Angeklagten und dem Hund in einer gemeinsamen Wohnung. Da muss ihnen aufgefallen sein, was passierte.“ Richter Hassel verurteilte die 59-Jährige zu einer Geldstrafe von 180 Tagessätzen à zehn Euro.
Alexander G., der erheblich, wenn auch nicht einschlägig vorbestraft ist und zum Tatzeitpunkt unter Führungsaufsicht stand, muss für ein Jahr ins Gefängnis. „Sie haben ihre Fürsorgepflicht verletzt. Der Hund musste auf grausamste Art sterben. Das war kaltschnäuzig.“ Zudem verbot er beiden für immer die Betreuung, den Handel und Umgang mit Tieren. „Die Strafe hätte man auch zur Bewährung aussetzen können“, fand Alexander G.
Ein Hund musste qualvoll sterben - Besitzer aus Dresden wandert ins Gefängnis