Was sich nun wirklich zugetragen hat, kann ich natürlich nicht beurteilen, bin allerdings geneigt, der Polizei Glauben zu schenken.
Jedenfalls sollte man in angetrunkenem Zustand und mit einem Bierkrug in der Hand nicht versuchen, einen Diensthund zu streicheln.
Wie unterschiedlich doch die Sichtweisen sind. Der Flüchtlingsrat gibt an, der Hund sei abgeleint gewesen und die Hundeführerin habe ihn nur mit Mühe am Halsband festhalten können. Ausserdem habe er keinen Maulkorb getragen.
Natürlich hat der keinen Maulkorb getragen und in Erwartung des kommenden Einsatzes war das Tier bereits abgeleint. Und natürlich wollte der in freudiger Erwartung zur Erfüllung seiner Dienstpflichten "nach vorne" und musste zurückgehalten worden. Ich meine, in so einem Diensthund ist ja auch "Leben drin", nicht wahr?
http://www.shz.de/lokales/landeszeitung ... 54741.html