Tierschutz kann auch negative Folgen haben - massive sogar.
Klar ist, dass die Nachbarn Lärm angeben und die Betroffene das genau gegenteilig sieht.
Ich bin nicht sicher, ob die Behörde mit ihrer "harten" Haltung - z.B. eingeschränktes Besuchsrecht des Lebensgefährten - vor dem Verwaltungsgericht durchkommt.
Allerdings kann mit guten Gründen angenommen werden, dass dort eine tierheimähnliche Einrichtung betrieben wird - und die ist im allgemeinen Wohngebiet nicht zulässig.
Ein schwieriger Fall scheint mir - Emotionen gegen die Durchsetzung der weithin unbekannten Baunutzungsverordnung .
http://www.schwaebische.de/region/biber ... 01199.html