Am 25. Juli wurde vom Bayer. Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit bei einem importierten Hundewelpen aus dem Landkreis Bamberg Tollwut nachgewiesen. Der fünf Monate alte Welpe stammte aus Marokko und war vierzehn Tage vor Seuchenfeststellung eingeführt worden. Laut Impfpass erfolgte in Marokko die vorschriftsmäßige Tollwutimpfung. Allerdings wurde die, für die Einfuhr ebenfalls gesetzlich vorgeschriebene Tollwut-Antikörper-Tierbestimmung nicht durchgeführt und die danach erforderliche Wartezeit von mindestens drei Monaten im Ursprungsland ebenfalls nicht eingehalten. Wenige Tage nach der Einfuhr erkrankte der Junghund an fortschreitender Kieferlähmung, nahm keine Nahrung mehr auf und zeigte leicht aggressives Verhalten. Der behandelnde Tierarzt reagierte äußerst schnell und umsichtig und äußerte den Verdacht auf Tollwut. Der erkrankte Welpe wurde eingeschläfert und zur Untersuchung an das Bayer. Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit in Oberschleißheim gebracht. Der Tollwutverdacht wurde vom Labor am nächsten Tag bestätigt. Es ist davon auszugehen, dass sich der Welpe bereits vor oder kurz nach der Impfung mit dem Virus infiziert hat. Ein belastbarer Impfschutz besteht aber frühestens drei Wochen nach erfolgter Impfung.
Tollwut im Landkreis Bamberg