Stadt beschlagnahmt Hund nach Attacke auf Kind

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Stadt beschlagnahmt Hund nach Attacke auf Kind

Beitragvon Xafira » 09.08.2013, 05:43

Stuttgart - Eine nicht ganz reinrassige Argentinische Dogge hat am Dienstagabend gegen 19.50 Uhr in Wangen einen zwölfjährigen Jungen angegriffen und zwei Mal in Gesäß und Oberschenkel gebissen. Der Junge wurde bei der Attacke erheblich verletzt. Nach der Erstversorgung durch Rettungssanitäter wurde er in ein Krankenhaus eingeliefert.

Stadt beschlagnahmt Hund nach Attacke auf Kind


Eine eventuelle Vorgeschichte habe bei der behördlichen Intervention aber keine Rolle gespielt, betont Gerald Petri vom Ordnungsamt. „Bei einem derart gravierenden Vorfall untersagen wir die Haltung sofort“, sagt er.


Also das finde ich schon krass... Eine eventuelle negative Vorgeschichte mit dem Hund spielt keine Rolle, aber eingezogen wird er trotzdem, weil der Vorfall gravierend war?
Man definiere mir bitte das Wort "gravierend" aus Sicht dieses Mitarbeiters des Ordnungsamtes...
Erinnert mich ein wenig an Willkür - den beschlagnahmen wir, den nicht, den beschlagnahmen wir, den nicht... :roll:
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Re: Stadt beschlagnahmt Hund nach Attacke auf Kind

Beitragvon Getier » 09.08.2013, 13:08

Na ja, der Halter hat scheinbar nicht genügend aufgepasst, zu leichtsinnig gehandelt - und war schon aktenkundig bei der Behörde. Da kann der Halter es noch so gut meinen, ich verstehe schon, dass es der Behörde dann zu gefährlich ist den Hund dort zu lassen...
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Re: Stadt beschlagnahmt Hund nach Attacke auf Kind

Beitragvon Dieter » 09.08.2013, 20:04

Laut Pressebericht haben sich Bürger über den Hund beschwert, weil er "allzu viel Bewegungsspielraum in der Öffentlichkeit genieße".
Die mögen sich aufgrund des großen Hundes geängstigt haben, evtl. hat er auch mal einen Passanten angebellt und stand möglicherweise auch nicht im Gehorsam.

Auf Deutsch: Der Halter ließ ihn frei laufen, passiert war aber bis dato nichts.

Und so hat (vermutlich) die Behörde den Halter angeschrieben oder ein Beamter hat ihn aufgesucht und ihn auf seine Pflichten - etwa Anleinpflicht in bestimmten Gebieten - hingewiesen.
Vielleicht haben sie ihm auch ein Verwarnungs- oder ein Bußgeld aufgedrückt.
Und schon ist man bei der Behörde aktenkundig.

Und dann springt der Hund über einen Zaun und verletzt ein 12-jähriges Kind erheblich.

In dem Falle hätte ich kein Jota anders gehandelt als die Ordnungsbehörde.
Viele Grüße
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Re: Stadt beschlagnahmt Hund nach Attacke auf Kind

Beitragvon Xafira » 10.08.2013, 00:30

Das ist mir schon klar, ich verstehe nur nicht, warum dort steht, dass eine eventuelle behördliche Vorgeschichte keine Rolle gespielt hat - der Hund dann aber trotzdem weg musste... :roll:
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Re: Stadt beschlagnahmt Hund nach Attacke auf Kind

Beitragvon Dieter » 10.08.2013, 08:49

Diese Formulierung im Pressebericht ist in der Tat etwas mißverständlich,Birguit.
Ich nehme an, dass die Behörde damit klarstellen will, dass sie den (bzw. einen) Hund bei dieser Art Vorfall auch ohne "Vorgeschichte" sichergestellt hätte.
Will sagen: Die Behörde will den Eindruck vermeiden, dass sie "durchgegriffen" habe, obwohl der Anlaß dies nicht hergegeben hat.

Beispiel: Meine Mahnschreiben in ordnungsbehördlichen Angelegenheiten endeten früher mit dem Satz:

"Ich bitte Sie, in Ihrem eigenen Interesse, künftig die o.a. angegebenen gesetzlichen Vorschriften zu beachten. Ansonsten müsste ich mit schärferen ordnungsbehördlichen Mitteln gegen Sie vorgehen."

Und wenn die Behörde in Ihrem Schreiben an den Hundehalter ähnlich formuliert hat, kann der, wenn uneinsichtig, gegenüber der Presse behaupten:

"Ha, die haben mich ja schon mal bedroht und warten nur darauf, dass sie mir einen ans Zeug flicken können."
Viele Grüße
Dieter

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