Eigenen Hund als Fundtier ausgegeben: Geldstrafe für Betrug

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Eigenen Hund als Fundtier ausgegeben: Geldstrafe für Betrug

Beitragvon Xafira » 06.11.2013, 18:25

Ein Pärchen gibt den eigenen Hund als Fundtier aus, um den Vierbeiner loszuwerden und sich die Kosten der Inpflegenahme zu sparen. Am Dienstag mussten sich beide vor dem Amtsgericht Gera verantworten.

Gera. "Selten habe ich einen Hund in einem so schlimmen Zustand gesehen", sagt Tierheim-Leiterin Bärbel Zimmer im Verhandlungssaal des Amtsgerichtes Gera. Ein skrupelloses Pärchen hatte ihn im Oktober vor einem Jahr als Fundtier gemeldet und abgegeben - Monate später stellte sich heraus, dass beiden der Vierbeiner gehörte.

Wegen Betruges musste sich das Pärchen, das inzwischen getrennt lebt, verantworten. Beide räumten die Tat ein. Damals seien sie aus dem Landkreis Saalfeld-Rudolstadt nach Gera gezogen, berichtet die 25 Jahre alte Hausfrau, die von Hartz IV, Kindergeld und Unterhaltsvorschuss lebt: "Daisy war blind und hätte den Umzug nicht überstanden, weil wir in Gera in eine Wohnung ohne Auslauf gezogen sind."

Auf Wunsch der Frau hatte das Pärchen den Hund als Spielkameraden für den ersten Hund angeschafft. "Daisy hat mir leid getan, deshalb haben wir sie aus dem Tierheim geholt", berichtet der Angeklagte. Doch das Veterinäramt musste sogar zum Hausbesuch kommen, weil das Tier oft in den Zwinger gesperrt und abgemagert war.

Vor dem Umzug will das Pärchen eine Tierärztin kontaktiert haben, die aber verweigerte, das Tier einzuschläfern. "Weil ihr das Betäubungsmittel fehlte", berichtet der Mann. Gegenüber der Polizei bestreitet die Tierärztin diese Version: Niemals werde sie allein auf den Wunsch der Halter ein Tier einschläfern.

Auch bei Tierheimen wollen die Angeklagten angefragt haben. 150 bis 300 Euro sollte eine Unterbringung kosten - zu teuer. Bei der Umzugsfahrt nach Gera habe die Frau gegen 23 Uhr die Idee gehabt, das Tier an einer Kreuzung auszusetzen und zugleich den Notruf zu wählen. Die Feuerwehr weckte extra die Tierheimbereitschaft.

Gerade 18 Kilogramm wog die bis auf das Skelett abgemagerte Daisy noch. Auf einem Auge war sie blind, hatte einen Tumor und ein ungepflegtes Gebiss. Im Tierheim gaben sie ihr den Namen Mona: Sieben Kilo nahm sie binnen zehn Tagen zu. Die OTZ berichtete über das Schicksal - bei Facebook liefen auf die Such­anzeige hunderte Kommentare auf. Selbst die Angeklagte diskutierte mit. Die Spur führte im Januar zum Pärchen, von dem zumindest der Angeklagte Reue zeigt. "Ich habe Daisy abgöttisch geliebt", sagt er und kündigt an, dem Tierheim Geld zu spenden. Seine Ex-Freundin räumt ein, dass sie ihn habe überreden müssen, das Tier auf diesem Weg los zu werden: "Wir hätten die 50 Euro im Monat fürs Futter nicht gehabt."

Strafrichter Siegfried Christ verhängt gegen die Frau wegen Betruges 50 Tagessätze zu 11 Euro, gegen den einschlägig vorbestraften Mann 60 Tagessätze zu 30 Euro. "Sie haben keine Kommerzfirma über den Tisch gezogen, sondern ein Tierheim. Trotz schwieriger Finanzlage hätte sich eine Möglichkeit zur Ratenzahlung gefunden", sagt Christ. Die Angeklagten akzeptieren das Urteil.

Ein Verfahren wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz war vorab eingestellt worden. Schade, sagt Tierheimleiterin Zimmer: "Für die Haare und die Fingernägel war doch Geld da. Warum nicht für den Hund?" Daisy kam noch zu einer lieben Pflegefamilie, ist aber inzwischen verstorben.


Eigenen Hund als Fundtier ausgegeben: Geldstrafe für Betrug am Tierheim Gera
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Re: Eigenen Hund als Fundtier ausgegeben: Geldstrafe für Bet

Beitragvon Getier » 07.11.2013, 14:42

Was sollen Menschen machen, die kein Geld haben die "Abgabegebühr" zu bezahlen? Das finde ich oft schwierig... 150€ sind ganz schön viel Geld.
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Re: Eigenen Hund als Fundtier ausgegeben: Geldstrafe für Bet

Beitragvon chino » 08.11.2013, 23:28

Ist wirklich schwierig: auf der einen Seite möchte niemand, dass die Tiere einfach irgendwo ausgesetzt werden, auf der anderen Seite muss jedes TH seine Ausgaben finanzieren.

Gäbe es eine Staffelung bzw Befreiung bei den Abgabegebühren - wer sollte die Kriterien festsetzen, die jemanden berechtigen , das in Anspruch zu nehmen? Ab wann ist man bedürftig genug, um von dieser Gebühr befreit zu werden?

Oder andersrum betrachtet: Würde man es den Menschen nicht allzu leicht machen, ein Tier schwuppdiwupp lsozuwerden, wenn es gar keine solche Gebühr gäbe?

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Re: Eigenen Hund als Fundtier ausgegeben: Geldstrafe für Bet

Beitragvon Xafira » 09.11.2013, 07:31

Hm, ja, das ist nicht so einfach.

Ich denke mir halt, dass jemand, der sich seines Tieres entledigen möchte, dies so oder so tut - aussetzen, ertränken, verschenken (willhaben, ebay Kleinanzeigen und Co. lassen grüßen) oder... Tierarzt und einschläfern. Kostet zwar auch, ist aber im Vergleich zu manchen Gebühren noch günstig. :(
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