Düsseldorf.
Ein schrecklicher Fall von Tierquälerei hat das Amtsgericht Düsseldorf beschäftigt: Ein 36-Jähriger soll einen Schäferhund-Mischling aus dem Fenster im vierten Stock geworfen haben. Die Hündin prallte auf den Bürgersteig - und starb. Dem Mann war vorher schon untersagt worden, Hunde zu halten.
Das wird Doris P. (56, Name geändert) wohl nie mehr vergessen: Auf der Stresemannstraße fiel ihr ein Hund vor die Füße und starb kurz danach. Verantwortlich gemacht wird dafür jetzt der Mann (36), aus dessen Fenster im vierten Stock die Hündin „Kali“ fiel. Er soll sie aus dem Fenster geworfen haben.
Die 56-Jährige war am Vormittag des 24. August 2013 gegen 11 Uhr von der Oststraße in die Stresemannstraße abgebogen, hörte dann ein lautes Jaulen von oben. Als sie hoch blickte, sah sie schon den Hund fallen. Der Schäferhund-Mischling schlug auf dem Bürgersteig vor ihr auf, versuchte noch, sich aufzurichten, sank dann in sich zusammen. Doris P. kniete sich daneben, konnte nicht helfen.
Tiersanitäter konnten nicht helfen
Weitere Passanten blieben stehen, jemand rief den Tierrettungsdienst. Nach quälend langen 15 Minuten trafen die Tiersanitäter ein, doch sie konnten nur noch den „Kalis“ Tod feststellen. Die empörten Zeugen riefen die Polizei.
Deren Ermittlungen führten zu dem 36-Jährigen. Ein Nachbar wusste, dass der Hund zu ihm gehört. Als die Beamten an der Wohnung des Verdächtigen klopften, bekamen sie keine Antwort. Hörten nur das Bellen eines weiteren Hundes.
Wie zusätzliche Nachforschungen ergaben, war dem 36-Jährigen untersagt worden, Hunde zu halten. Der zweite Hund, ein Pitbull, war wohl deshalb auch nicht auf seinen Namen angemeldet, sondern auf den einer Ex-Freundin. Die war längst aus Düsseldorf weggezogen. Der Pitbull wurde dem 36-Jährigen weggenommen, kam in ein Tierheim. Zu „Kali“ und ihrem Fenstersturz äußerte er sich jedoch nicht.
Hundebesitzer war im Urlaub
Als deren Besitzer meldete sich Tage später ein anderer Mann. Der erklärte aufgelöst, er habe „Kali“ erst am 24. August zu dem 36-Jährigen gebracht. Der sollte sich während seines Urlaubs um sie kümmern.
Der 36-Jährige ist der Justiz nicht unbekannt. Er stand unter anderem wegen Betrugs, Körperverletzung und Diebstahls vor Gericht. Jetzt hat das Amtsgericht einen Strafbefehl gegen ihn erlassen: Er muss 1000 Euro Geldstrafe (100 Tagessätze) zahlen – wegen „Tötung eines Wirbeltieres ohne vernünftigen Grund“.
Mann warf Hündin aus dem Fenster - Schäferhund-Mischling starb