Dogge hatte vorher Spaziergänger gebissen:
Bei einem Polizeieinsatz wegen einer tätlichen Auseinandersetzung zwischen zwei Bekannten in Dettlbach im Kreis Kitzingen, hat ein 27-jähriger Polizeibeamter am Dienstagnachmittag eine Dogge getötet, die plötzlich grundlos auf die Beamten losgegangen war.
Gegen 16.45 Uhr waren ein 38-jähriger Hundebesitzer und sein 65-jähriger Begleiter nach dem Besuch des Dettelbacher Baggersees in Streit geraten. Die beiden wollten den See gerade verlassen, als sie den Verlust des Autoschlüssels bemerkten. Nach über einer Stunde erfolgloser Suche, gerieten die Bekannten derart aneinander, dass es zu einer tätlichen Auseinandersetzung kam, in dessen Verlauf der 65-Jährige aus dem Landkreis Haßberge die Polizei rief.
Als die Streifenbesatzung der Kitzinger Polizei am Ort des Geschehens eintraf, saß der Hundebesitzer aus Landkreis Schweinfurt mit seiner 50 Kilogramm schwere Bordeaux-Dogge in der Nähe seines Fahrzeugs. Nachdem die Beamten ausgestiegen waren, ging die über 50 Kilogramm schwere Bordeaux-Dogge zuerst unvermittelt auf die 31-jährige Polizeibeamtin los, wechselte kurz darauf die Richtung und rannte danach aggressiv und laut bellend auf ihren 27-jährigen Kollegen zu. Der Beamte in Ausbildung zog daraufhin seine Dienstwaffe und gab mehrere Schüsse auf den Hund ab. Die Dogge war zum Zeitpunkt des Angriffs nicht angeleint und hatte auch kein Halsband angelegt.
Die folgende Überprüfungen der Kitzinger Polizei haben ergeben, dass es sich bei der Dogge um einen Kampfhund der Kategorie II handelte. Bei Tieren dieser Kategorie ist seitens der Behörden (hier LRA Schweinfurt) die Feststellung erforderlich, dass bei dem Hund keine gesteigerte Aggressivität vorliegt. Diese Wesensprüfung wurde durchgeführt und dem Halter wurde 2008 ein sogenanntes Negativzeugnis ausgestellt.
Die zuständige Gemeinde hatte jedoch für die Dogge eine generelle Leinen- und Halsbandpflicht erlassen, die auch außerhalb des Wohnortes des Halters gilt. Demzufolge hat der Mann gegen diese Auflage verstoßen und wird wegen eines Verstoßes gegen das Landesstraf- und Verordnungsgesetz angezeigt.
Im Rahmen der laufenden Ermittlungen wurde auch bekannt, dass es etwa eine halbe Stunde vor dem Vorfall, bereits eine ähnliche Situation gegeben hatte. Laut Aussage eines Zeugen, griff derselbe Hund einen Fußgänger unvermittelt an und biss dem Spaziergänger ohne Vorwarnung ins Hosenbein.
Der Passant wurde dabei nur deshalb nicht verletzt, weil der Hund offenbar nur die Hose erwischt hatte. Grundsätzlich müssen Hundehalter die Kontrolle über ihre Tier haben, was hier offensichtlich nicht der Fall war. Der Hundehalter ist als Garant für das Verhalten seines Hundes verantwortlich. Wenn der Hund Schäden oder Verletzungen verursacht, haftet der Halter für das Verhalten seines Tieres.
Der Spaziergänger, der von der Dogge ins Hosenbein gebissen wurde, oder sonstige Zeugen werden gebeten, sich bei der Polizei in Kitzingen unter der Tel.-Nr. 09321/141-0 zu melden.
Quelle