chino hat geschrieben:alles andere als ein Ruhmesblatt für seinen Stand, rechtlich gedeckt hin oder her.
Das hast Du sehr milde ausgedrückt.
Ich würde das als ausgemachte Sauerei bezeichnen und bezweifle ernsthaft, dass die Tötung des Hundes auch nur rechtlich korrekt war.
Zunächst Art. 42 des bay. Jagdgesetzes:
Art. 42
Aufgaben und Befugnisse
der Jagdschutzberechtigten
(1) Die zur Ausübung des Jagdschutzes berechtigten Personen sind befugt,
1. .....
2.wildernde Hunde und Katzen zu töten. Hunde gelten als wildernd, wenn sie im Jagdrevier erkennbar dem Wild nachstellen und dieses gefährden können. Katzen gelten als wildernd, wenn sie im Jagdrevier in einer Entfernung von mehr als 300 Meter vom nächsten bewohnten Gebäude angetroffen werden. Diese Befugnis erstreckt sich auch auf solche Katzen, die sich in Fallen gefangen haben, die in einer Entfernung von mehr als 300 Meter vom nächsten bewohnten Gebäude aufgestellt worden sind. Sie gilt nicht gegenüber Jagd-, Dienst-, Blinden- und Hirtenhunden, soweit sie als solche kenntlich sind und solange sie von der führenden Person zu ihrem Dienst verwendet werden oder sich aus Anlaß des Dienstes ihrer Einwirkung entzogen haben sowie gegenüber in Fallen gefangenen Katzen, deren Besitzer eindeutig und für den Jagdschutzberechtigten in zumutbarer Weise festgestellt werden können.Danach hätte der Hund erkennbar dem Wild nachstellen und dieses gefährden müssen.
Es wird für den Halter doch wohl ein Leichtes sein, etwa durch ein Gutachten des behandelnden TA beweisen zu können, dass dieser Hund keinem Wild mehr nachstellen konnte.
Weiters müsste der Jäger auch Jagdschutzberechtigter sein (mit Anerkennung durch die Jagdbehörde). Nicht jeder Jäger ist aber Jagdschutzberechtigter, auch wenn die sich teilweise so aufführen.
Die in dem Pressebericht angegebenen 500 Meter sind - so der Bericht stimmt - gelogen. Das ist die Entfernung für militärische Scharfschützen mit Spezialgewehren und Spezialmunition. Jagdlich sind 200 Meter schon extrem viel und selbst bei dieser Entfernung bedarf es schon Hochrasanzmunition.
Vieles spricht für einen sog. "befriedeten Bezirk" in dem die Jagd ruht. Da hat der nix zu schiessen, mal unabhängig davon, dass er ohnehin keine unbeteiligten Personen zu gefährden hat.
Wenn da normalerweise Enten geschossen werden, geschieht dies mit Schrotmunition, Reichweite ca. 30 m - da muss er dann schon deutlich näher am Hund gewesen sein.
Er war (vermutlich) noch deutlich näher, weil im Bericht ja steht, der Hund müsse aufgrund der Spuren nachgerade zerfetzt worden sein - und ist das Schussbild einer Schrotpatrone auf nahe Distanz.
Daher: Anzeige nach Tierschutzgesetz und Antrag auf Entzug des Jagdscheines wegen Unzuverlässigkeit.