Kurioser Rechtsstreit um Hunde-Biss
750 Euro Schmerzensgeld und 1250 Euro Verdienstausfall fordert eine Düsseldorferin von einer Bekannten, weil sie von deren Hund in den Finger gebissen worden sein soll.
Weil die Beklagte aber bestreitet, die Hundehalterin zu sein und es zu keiner gütlichen Einigung gekommen ist, verhandelt jetzt das Amtsgericht über den Fall. Am 17. November lud die Klägerin zum Gänseessen in ihre Wohnung ein. Unter den Gästen waren auch die 66-jährige Beschuldigte, ihr Ehemann und Mischlingshund Jimmy. In der Küche beim Abwasch habe Jimmy dann in den rechten Zeigefinger des Opfers gebissen.
Zwar blutete die Wunde, mit einem Pflaster habe sich der Vorfall aber erledigt. Am nächsten Morgen allerdings stellte die Klägerin fest, dass ihr Finger angeschwollen war und suchte ein Krankenhaus auf. Weil ihr Finger geschient wurde, konnte das Opfer nicht mehr ihrer Bürotätigkeit nachgehen. Zwar bestreitet die Beschuldigte nicht, dass Jimmy zugebissen haben könnte – obwohl der 14 Jahre alte Mischling nach Angaben der 66-Jährigen so etwas noch nie getan hat – für die Forderungen will sie aber nicht aufkommen. Der Hund gehöre dem Sohn, das Ehepaar passe nur auf Jimmy auf.
Um den Tathergang und vor allem die Halterfrage aufzuklären, hörte sich das Amtsgericht gestern vier Zeugen an. Eine 75-Jährige konnte sich erinnern, dass Mischling Jimmy die Beschuldigte bereits einige Male zu abendlichen Einladungen begleitet haben soll. Man leihe sich doch keinen Hund aus, um ihn mitzunehmen, sagte die Zeugin. Zu einer Klärung der Halterfrage kam es gestern nicht. Der Richter am Amtsgericht will in einem nächsten Schritt einen Vergleichsvorschlag machen, zu dem sich die Parteien am 24. Oktober äußern können.
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